Verordnung und Therapiestart mit LAIS

Welche FachärztInnen dürfen LAIS verordnen?

Nur FachärztInnen folgender Fachrichtungen dürfen eine Therapie mit LAIS Tabletten einleiten:

  • HNO
  • Pädiatrie
  • Pulmologie
  • Dermatologie

Wir haben für Sie ein Dosierschema für LAIS Gräser, Frühblüher, Ambrosia (Ragweed), Beifuß, Milben und Katze zum Download vorbereitet, für Fragen dazu nehmen Sie bitte jederzeit Kontakt mit uns auf.

Beachten Sie bitte die gültige Information des Herstellers von LAIS Gräser, LAIS Frühblüher, LAIS Ambrosia (Ragweed), LAIS Beifuß, LAIS Milben und LAIS Katze.

Wie kann LAIS bestellt werden?

LAIS Tabletten sind als Desensibilisierungsprodukt nach AMG §7a bewilligt.
Für die Bestellung stellen Sie ein Rezept aus und legen das ausgefüllte Bestellblatt bei.
Die 30 Stück Packung von LAIS Gräser, Frühblüher, Ambrosia (Ragweed), Beifuß, Milben und Katze wird in den meisten Fällen von der Krankenkasse erstattet. Achtung: hierzu wird ein Kassenrezept benötigt.
Die Großpackung (90 Stück) kann nach chefärztlicher Bewilligung von der Kasse erstattet werden.
Der Patient gibt das Rezept gemeinsam mit dem Bestellbogen in der Apotheke ab. Ab dem Eintreffen der Bestellung dauert der Prozess bis zur Lieferung im Normalfall bis zu 3 Wochen.
Der Patient muss sich abhängig vom individuellen Therapieplan, den der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin verordnet hat, rechtzeitig um das Folgerezept kümmern. In jeder Packung LAIS befindet sich ein Nachbestellbogen, der gemeinsam mit einem ärztlichen Rezept für die Folgebestellung verwendet werden kann.
Es wird empfohlen, die erste Tablette unter ärztlicher Aufsicht einzunehmen und einen Beobachtungszeitraum von 30 Minuten einzuhalten (siehe Information des Herstellers von LAIS Gräser, LAIS Frühblüher, LAIS Ambrosia (Ragweed), LAIS Beifuß, LAIS Milben und LAIS Katze).

Aufklärung ist wichtig

Eine Immuntherapie kann nur Erfolge bringen, wenn Therapiepläne eingehalten werden. Benützen Sie hierzu unserer Patientenbroschüren (auf Wunsch auch in 6 Fremdsprachen verfügbar) und Therapiepläne für PatientInnen. Natürlich senden wir Ihnen diese sowie jegliches Informationsmaterial gerne zu.

Kontakt

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen zu LAIS haben oder Informationsmaterial wünschen.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko- Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung über das nachfolgend angeführte nationale Meldesystem anzuzeigen.

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Inst. Pharmakovigilanz
Traisengasse 5
AT-1200 WIEN
Fax: + 43 (0) 50 555 36207
Website: http://www.basg.gv.at/